Bernhard Märcklin d.J. von Bissingen, wegen Eidbrüchigkeit nach seiner Rückkehr ins Fürstentum zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen, verspricht eidlich, dem König treu und gehorsam zu dienen, sich an keiner Empörung zu beteiligen, sondern jede Meuterei, von der er erfährt, sofort anzuzeigen. Außerdem gelobt er, sich nur der Partei der Ober- und Ehrbarkeit anzuschließen, alle Zechen und Gesellschaften zu meiden, seine Waffen dem Vogt zu übergebn und keine andere Waffe mehr zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser. Er stellt ferner 2 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle der Übertretung dieser U. und seiner Flucht binnen Monatsfrist der Obrigkeit ins Gefängnis zu überantworten oder, wenn nicht geschähe, 100 fl zu bezahlen. Märcklin hatte eine wegen seiner Beteiligung an den Bauernunruhen geleistete Verschreibung, in der er versprochen hatte, keine Waffen mehr zu tragen, dadurch gebrochen, daß er mit einer Waffe einen Einwohner zu Bissingen verwundet hatte und aus dem Lande geflohen war. Bürgen: Bernhard Märcklin von Bissingen, sein Vater, und Peter Ziegler von Nabern