Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag zwischen Friedrich Kessler von Sarmsheim (Kesselernn von Sarmßheim) und dessen Ehefrau Margarethe von Kerbach einer- sowie Friedrich von Hirschberg (Hirsperg) andererseits wegen etlicher Forderungen, die Friedrich wegen eines Hirschberger Hofguts zu Heddesheim bei Ladenburg gehabt hat, was von der Pfalz zu Lehen rührt. Pfalzgraf Otto (+) und Philipps Vater [Ludwig] (+) hatten Fritz von Hirschberg erlaubt, dass dieser für seine Tochter Agnes von Hirschberg 600 Gulden Zugeld darauf verweist, wie es ein Brief vom 8.1.1441 (dominica post epiphania domini 1441) besagt. Friedrich Kesslers Schwiegervater (swiger) (+) und Agnes von Hirschberg hatten daraufhin das Gut je zur Hälfte innegehabt. Friedrich Kessler meinte nun, dass beide Teile für die 600 Gulden Heiratsgut pfandbar sein. Die pfalzgräflichen Räte beschließen, dass Friedrich von Hirschberg den Hof gänzlich zu seinen Händen nehmen soll und dem Friedrich Kessler für dessen Forderungen jenen Teil, den dieser und seine Ehefrau innegehabt haben, geben und die 17 Gulden jährliche Gülte mit 340 Gulden Hauptlösung versichern soll. Bis zur Ablösung soll diese Gülte jeweils zu Mariä Geburt gegen Quittung zu Dirmstein in ihr Haus gegeben werden. Die Versicherung kann auf den strittigen Hof geschehen oder auf einen anderen Hof des Hirschbergers. Damit verzichtet Friedrich Kessler auf seine Forderungen und verspricht, den Hirschberger schadlos zu halten.