Anspruch auf das kurköln. Lehen Lauvenburg und den Flachshof. Seit 1599 war Lauvenburg im Besitz derer von der Hövelich. Johann von der Hövelich ließ einen Neubau errichten, der fortan nicht mehr zum Lehen gerechnet wurde. Der kinderlose Ferdinand von der Hövelich setzte 1680 Franz Karl von Frentz zum Universalerben ein unter der Bedingung, daß er künftig den Zunamen von der Hövelich führe. Franz Karl und seine Frau, die Appellantin, setzten sich gegenseitig in einem Testament zu Erben ein. Nach seinem Tod am 31. Aug. 1725 forderte Maria Anna die Belehnung, jedoch konnten die Appellaten, Neffen ihres verstorbenen Mannes, ihre Ansprüche durchsetzen. Das RKG bestätigte 1744 das Urteil der Vorinstanz und verwies die Intervenientin auf das in Sachen von Hoheneck ./. Beissel von Gymnich und Konsorten am 18. Sept. 1739 gefällte Urteil.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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