Werden.-Winand Pütz, kaiserlicher Posthalter auf der Hohen Straße vor Moers, reversiert über die folgende inserierte Lehnsurkunde vom gleichen Tag: Werden.-Abt Anselm belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt den Posthalter Winand Pütz zu Mannlehenrecht mit 7 Morgen von den 14 Morgen Busch gen. die Probsthese bei dem Scharpenberg im Fürstentum Moers und Kirchspiel Homberg. Der Belehnte hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Conrad Jüchen, kgl.-preuß. wirklichen Hofrat und moersischen Regierungssekretär, im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Georg Heinrich Vorrath, Rats und Sekretärs, und Philipp Jacob Bernardi, Appellations-Kommissars des Abts. Der Belehnte zahlt jährlich ein Pfund Wachs in die Rentmeisterei Asterlagen. Bei Herren- oder Mannfall ist das Lehen mit 2 Goldgulden wiederzugewinnen. Der Abt unterschreibt und siegelt. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten