Der Ritter Hermann von Keppel sowie seine Söhne Friedrich und Hermann machen bekannt, daß sie auf Lebzeiten von dem Propst von Werden Ernst von Ötgenbach den Mönninghof (Moneking-, Monekinchoff) im Kirchspiel Oldenzaal mit Höfen, Leuten, Dorn und Zweig, Holz und Feld erhalten haben. Die Hofesleute sollen nicht verkauft, vertrieben und nur im Notfall ausgetauscht werden. Wenn Höfe frei werden, sollen sie wieder mit Hofesangehörigen besetzt werden. Bei der Besetzung mit anderen Leuten ist die Genehmigung des Propstes dazu erforderlich. Jährlich sind am 11. November als Pacht zehn Mark zu Werden gängigen Geldes fällig. - Es siegeln der Aussteller und Richwin Ploech [Ryquyn ...]. - Gegeven ... op des hl. crucis dach invencio.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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