Bernhard (VI.), Edelherr zur Lippe, beurkundet für sich, seine Ehefrau Ilseke und ihre Erben, daß er von der Priorin, dem Konvent bei der Marienkirche unter dem Gehorsam des Predigerordens auf der Neustadt zu Lemgo und Herman de Cruse, Kirchherrn zu Lemgo, gebeten worden sei, in seiner Kapelle im Lippehof einen Altar weihen zu lassen und mit einem Priester zu besetzen, der ihm und seinem Gesinde Messe hält, ohne Nachteil aller Kirchspielkirchen. Er ist dem nicht entgegen, doch darf keine Glocke in der Kapelle hängen, soll die Tür nach der Straße vermauert werden, sollen sich dort keine Kirchspielleute versammeln, wenn dort Messe gehalten wird, und sollen alle Opfer und Votive dem zeitigen Kirchherrn zu Lemgo ausgeliefert werden. Die Kapelle geht von den lippischen Edelherrn zu Lehn. Zeugen: Herman van Nym, Predigerbruder, Johan Erp und Cort Bere, Priester. Datum anno domini 1413 in vigialia Andree apostoli gloriosi. Original auf Pergament mit anhängendem Siegel.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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