Bischof Hugo von Konstanz beauftragt den Ulmer Pleban Dr. jur. Ulrich Krafft mit der Durchführung der städtischen Verordnungen auch bei der Geistlichkeit, wonach das Spielen mit Würfeln und Karten verboten, das Ausgehen mit brennendem Licht nach dem Läuten einer bestimmten Glocke angeordnet, das Tragen von über ein bestimmtes Maß langen Waffen untersagt wird.