Uckermark und Ländchen Stolpe (Bestand)
Show full title
I. HA GR, Rep. 54
Tektonik >> ZENTRALE VERWALTUNGS- UND JUSTIZBEHÖRDEN BRANDENBURG-PREUSSENS BIS 1808 >> Geheimer Rat >> Territorial-Reposituren >> Verwaltung und Rechtsprechung in der Mark Brandenburg (Kur- und Neumark)
Laufzeit: (1426 - 1438) 1547 - 1805
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Vorbemerkung
Behördengeschichte
Die Repositur 54 gehört zu den innenpolitischen Überlieferungen des 1604 gegründeten Geheimen Rats. Sie ist Teil jener Bestände, die die Verwaltung einzelner Gebiete Brandenburg-Preußens dokumentieren und in der Tektonik des Geheimen Staatsarchivs als "Territorialreposituren" bezeichnet werden.
Mit dem Vertrag von Landin (1250) erwarben die Markgrafen von Brandenburg, Johann I. (um 1213 - 1266) und Otto III. (1215 - 1267), im Tausch gegen das Land Wolgast den nördlichen Teil der Uckermark von dem pommerschen Herzog Barnim I. Nachdem Brandenburg bereits 1230 durch Kauf den südlichen Teil der Uckermark an sich gebracht hatte, herrschten die brandenburgischen Markgrafen nunmehr über das gesamte Uckerland. Dieses Gebiet bildete noch lange Zeit einen Zankapfel zwischen den Herrschern in Mecklenburg, Pommern und Brandenburg. 1254 trat der brandenburgische Markgraf Ludwig Teile der östlichen Uckermark an die pommerschen Herzöge ab. Erst in der Folge des Stettiner Erbfolgekrieges gelangte dieses Gebiet, das so genannte Ländchen Stolpe, wieder an Brandenburg (1472), wo es, neben dem eigentlichen Uckermärkischen Kreis, den Stolpirischen Kreis bildete.
An der Spitze der landesherrlichen Verwaltung stand der Landvogt, der auch den Vorsitz beim 1585 eingerichteten Quartalsgericht in Prenzlau innehatte. Die Durchsetzung der polizeilichen Gewalt oblag den Landreitern, von denen einer in Angermünde (für den Stolpirischen Kreis) und einer in Prenzlau (für das übrige Gebiet) seinen Sitz hatte.
Die landesherrliche Gerichtsbarkeit oblag dem 1706 aufgehobenen Hof- und Landgericht sowie dem uckermärkischen Quartalsgericht (seit 1734: Uckermärkisches Obergericht), das bis 1789 bestand.
Mit der Kreisreform in Preußen 1816 ging der Uckermärkische Kreis in den neu gebildeten Kreisen Prenzlau und Templin, der Stolpirische Kreis im Wesentlichen im neuen Kreis Angermünde auf.
Den größten Teil des Bestandes bilden die Akten über das Quartalsgericht in Prenzlau und das dortige Hof- und Landgericht.
Bestandsgeschichte
Die Repositur 54 "Uckermarck- und Stolpirische Creis-Täge, Schuldenwesen, Landvoigts, Ritterschaftl. undt andere Sachen" wurde durch den kurfürstlichen Archivar Christoph Schönbeck (1601-1662) angelegt und in 36 Konvolute eingeteilt. Im 19. und 20. Jahrhundert teilte der Bestand das Schicksal der übrigen Reposituren des Geheimen Rats. Mit diesen zusammen war er zunächst im Geheimen Staatsarchiv im Berliner Schloss, dann im Berliner Hohen Haus und schließlich im Dahlemer Archivzweckbau aufgestellt, ehe er nach kriegsbedingter Auslagerung ins Zentrale Staatsarchiv der DDR, Abteilung Merseburg gelangte. 1993 kehrte die Überlieferung des Geheimen Rats mit den anderen Merseburger Beständen nach Berlin zurück.
Das Verzeichnis der Konvolute im so genannten Kurmärkischen Hauptbuch, eine ergänzte Abschrift des Schönbeckschen Verzeichnisses im Allgemeinen Repertorium, bildete bis in die Gegenwart das Findhilfsmittel für diesen Bestand. Zum Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der Bestand im damals erarbeiteten Generalrepertorium verzeichnet. Im Jahr 1975 erfolgte eine Revision dieses Bestandes, verbunden mit einer Neuverzeichnung eines größeren Teils der Akten. Auf die Erstellung eines neuen Findbuchs wurde aus Zeitgründen zunächst verzichtet; die Aktentitel wurden lediglich auf den Aktendeckeln vermerkt. Verluste wurden nicht festgestellt.
Im Jahr 2021 erfolgte eine Neubearbeitung des Bestandes. Dabei wurden der Inhalt und die Laufzeit der bislang im Findbuch nur summarisch verzeichneten Faszikel erfasst und in der AUGIAS-Datenbank aufgenommen. Das Findbuch bzw. die Datenbank ersetzen das Verzeichnis für die Repositur 54 im Kurmärkischen Hauptbuch.
Literatur:
Lieselott Enders: Die Uckermark. Geschichte einer kurmärkischen Landschaft vom 12. bis zum 18. Jahrhundert. (Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs Potsdam, Bd. 28). Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992
Lieselott Enders (Hrsg.): Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil VIII, Uckermark (Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Band 21)
Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1984
Emil Schwartz: Das Uckermärkische Quartalgericht. In: Heimatkalender für den Kreis Prenzlau, hrsg. vom Kreisausschuss des Kreises Prenzlau, 11, 1936, S. 101-112; 12, 1937, S. 49-63
Formalangaben:
Umfang: ca. 2 lfm
Gesamtlaufzeit des Bestandes: (1426 - 1438) 1547 - 1805
Lagerungsort: Westhafen
Die Akten sind auf gelben Leihscheinen wie folgt zu bestellen: I. HA, Rep. 54, Nr. ## Fasz. ##
Zitierweise: I. HA Geheimer Rat, Rep. 54 Uckermark und Ländchen Stolpe, Nr. ## Fasz. ##
Zitierweise: GStA PK, I. HA GR, Rep. 54
Vorbemerkung
Behördengeschichte
Die Repositur 54 gehört zu den innenpolitischen Überlieferungen des 1604 gegründeten Geheimen Rats. Sie ist Teil jener Bestände, die die Verwaltung einzelner Gebiete Brandenburg-Preußens dokumentieren und in der Tektonik des Geheimen Staatsarchivs als "Territorialreposituren" bezeichnet werden.
Mit dem Vertrag von Landin (1250) erwarben die Markgrafen von Brandenburg, Johann I. (um 1213 - 1266) und Otto III. (1215 - 1267), im Tausch gegen das Land Wolgast den nördlichen Teil der Uckermark von dem pommerschen Herzog Barnim I. Nachdem Brandenburg bereits 1230 durch Kauf den südlichen Teil der Uckermark an sich gebracht hatte, herrschten die brandenburgischen Markgrafen nunmehr über das gesamte Uckerland. Dieses Gebiet bildete noch lange Zeit einen Zankapfel zwischen den Herrschern in Mecklenburg, Pommern und Brandenburg. 1254 trat der brandenburgische Markgraf Ludwig Teile der östlichen Uckermark an die pommerschen Herzöge ab. Erst in der Folge des Stettiner Erbfolgekrieges gelangte dieses Gebiet, das so genannte Ländchen Stolpe, wieder an Brandenburg (1472), wo es, neben dem eigentlichen Uckermärkischen Kreis, den Stolpirischen Kreis bildete.
An der Spitze der landesherrlichen Verwaltung stand der Landvogt, der auch den Vorsitz beim 1585 eingerichteten Quartalsgericht in Prenzlau innehatte. Die Durchsetzung der polizeilichen Gewalt oblag den Landreitern, von denen einer in Angermünde (für den Stolpirischen Kreis) und einer in Prenzlau (für das übrige Gebiet) seinen Sitz hatte.
Die landesherrliche Gerichtsbarkeit oblag dem 1706 aufgehobenen Hof- und Landgericht sowie dem uckermärkischen Quartalsgericht (seit 1734: Uckermärkisches Obergericht), das bis 1789 bestand.
Mit der Kreisreform in Preußen 1816 ging der Uckermärkische Kreis in den neu gebildeten Kreisen Prenzlau und Templin, der Stolpirische Kreis im Wesentlichen im neuen Kreis Angermünde auf.
Den größten Teil des Bestandes bilden die Akten über das Quartalsgericht in Prenzlau und das dortige Hof- und Landgericht.
Bestandsgeschichte
Die Repositur 54 "Uckermarck- und Stolpirische Creis-Täge, Schuldenwesen, Landvoigts, Ritterschaftl. undt andere Sachen" wurde durch den kurfürstlichen Archivar Christoph Schönbeck (1601-1662) angelegt und in 36 Konvolute eingeteilt. Im 19. und 20. Jahrhundert teilte der Bestand das Schicksal der übrigen Reposituren des Geheimen Rats. Mit diesen zusammen war er zunächst im Geheimen Staatsarchiv im Berliner Schloss, dann im Berliner Hohen Haus und schließlich im Dahlemer Archivzweckbau aufgestellt, ehe er nach kriegsbedingter Auslagerung ins Zentrale Staatsarchiv der DDR, Abteilung Merseburg gelangte. 1993 kehrte die Überlieferung des Geheimen Rats mit den anderen Merseburger Beständen nach Berlin zurück.
Das Verzeichnis der Konvolute im so genannten Kurmärkischen Hauptbuch, eine ergänzte Abschrift des Schönbeckschen Verzeichnisses im Allgemeinen Repertorium, bildete bis in die Gegenwart das Findhilfsmittel für diesen Bestand. Zum Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts wurde der Bestand im damals erarbeiteten Generalrepertorium verzeichnet. Im Jahr 1975 erfolgte eine Revision dieses Bestandes, verbunden mit einer Neuverzeichnung eines größeren Teils der Akten. Auf die Erstellung eines neuen Findbuchs wurde aus Zeitgründen zunächst verzichtet; die Aktentitel wurden lediglich auf den Aktendeckeln vermerkt. Verluste wurden nicht festgestellt.
Im Jahr 2021 erfolgte eine Neubearbeitung des Bestandes. Dabei wurden der Inhalt und die Laufzeit der bislang im Findbuch nur summarisch verzeichneten Faszikel erfasst und in der AUGIAS-Datenbank aufgenommen. Das Findbuch bzw. die Datenbank ersetzen das Verzeichnis für die Repositur 54 im Kurmärkischen Hauptbuch.
Literatur:
Lieselott Enders: Die Uckermark. Geschichte einer kurmärkischen Landschaft vom 12. bis zum 18. Jahrhundert. (Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs Potsdam, Bd. 28). Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1992
Lieselott Enders (Hrsg.): Historisches Ortslexikon für Brandenburg. Teil VIII, Uckermark (Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs, Band 21)
Verlag Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1984
Emil Schwartz: Das Uckermärkische Quartalgericht. In: Heimatkalender für den Kreis Prenzlau, hrsg. vom Kreisausschuss des Kreises Prenzlau, 11, 1936, S. 101-112; 12, 1937, S. 49-63
Formalangaben:
Umfang: ca. 2 lfm
Gesamtlaufzeit des Bestandes: (1426 - 1438) 1547 - 1805
Lagerungsort: Westhafen
Die Akten sind auf gelben Leihscheinen wie folgt zu bestellen: I. HA, Rep. 54, Nr. ## Fasz. ##
Zitierweise: I. HA Geheimer Rat, Rep. 54 Uckermark und Ländchen Stolpe, Nr. ## Fasz. ##
Zitierweise: GStA PK, I. HA GR, Rep. 54
Umfang: 2 lfm (282 VE); 2 lfm (282 VE)
Bestand
deutsch
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
19.08.2025, 12:19 PM CEST
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
- Tektonik
- ZENTRALE VERWALTUNGS- UND JUSTIZBEHÖRDEN BRANDENBURG-PREUSSENS BIS 1808 (Archival tectonics)
- Geheimer Rat (Archival tectonics)
- Territorial-Reposituren (Archival tectonics)
- Verwaltung und Rechtsprechung in der Mark Brandenburg (Kur- und Neumark) (Archival tectonics)
- Uckermark und Ländchen Stolpe (Archival holding)