In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Anwendung des Genfer Kriegsgefangenen- und des Genfer Kriegsgefangenen- und Verwundetenabkommens von 1929 sowie der Haager Landkriegsordnung von 1907 auf Deutschland (Ausarbeitung des Oberkommandos der Kriegsmarine)
Anwendung des Genfer Kriegsgefangenen- und des Genfer Kriegsgefangenen- und Verwundetenabkommens von 1929 sowie der Haager Landkriegsordnung von 1907 auf Deutschland (Ausarbeitung des Oberkommandos der Kriegsmarine)
BArch R 62 Geschäftsführende Reichsregierung Dönitz
Geschäftsführende Reichsregierung Dönitz >> R 62 Geschäftsführende Reichsregierung Dönitz >> Tätigkeiten der einzelnen Ressorts >> Militär
27. Apr. - 19. Mai 1945
Enthält u.a.:
Wahrung der Neutralität Schwedens, insb. Ablehnung einer militärischen Intervention in Norwegen und Dänemark sowie Verhältnis zur Sowjetunion (Telegramm des deutschen Gesandten in Stockholm, Thomsen);
Angebot von Verpflegungshilfen für die deutschen Kriegsgefangenen in Norwegen durch das Schwedische Rote Kreuz