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Anwendung des Genfer Kriegsgefangenen- und des Genfer Kriegsgefangenen- und Verwundetenabkommens von 1929 sowie der Haager Landkriegsordnung von 1907 auf Deutschland (Ausarbeitung des Oberkommandos der Kriegsmarine)
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Anwendung des Genfer Kriegsgefangenen- und des Genfer Kriegsgefangenen- und Verwundetenabkommens von 1929 sowie der Haager Landkriegsordnung von 1907 auf Deutschland (Ausarbeitung des Oberkommandos der Kriegsmarine)
BArch R 62 Geschäftsführende Reichsregierung Dönitz
Geschäftsführende Reichsregierung Dönitz >> R 62 Geschäftsführende Reichsregierung Dönitz >> Tätigkeiten der einzelnen Ressorts >> Militär
27. Apr. - 19. Mai 1945
Enthält u.a.:
Wahrung der Neutralität Schwedens, insb. Ablehnung einer militärischen Intervention in Norwegen und Dänemark sowie Verhältnis zur Sowjetunion (Telegramm des deutschen Gesandten in Stockholm, Thomsen);
Angebot von Verpflegungshilfen für die deutschen Kriegsgefangenen in Norwegen durch das Schwedische Rote Kreuz