Graf Philipp von Nassau-Weilburg verschreibt dem Stifte zu Weilburg für die demselben schuldigen benannten Renten und Gefälle von den Höfen zu Löhnberg und Waldhausen, dem Weinberge Schelhof und näher bezeichneten Häusern und Grundstücken in und bei Weilburg im Gesamtbetrage von 28 Gulden 7 Turnos, indem er diese wieder an sich nimmt, benannte Gefälle, die früher zu Pfannstiel gehörten, zu Weilburg, Löhnberg, Biskirchen, Cubach, Bermbach, Ernsthausen, Weilmünster, Weinbach, Elkerhausen, Aumenau, Seelbach, Runkel, Waldhausen, Hasselbach, Wenigshausen, Philippstein und Edelsberg unter Vorbehalt des Ablöserechts.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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