Vor dem Stadtgericht zu Ulm wird der Rechtsstreit zwischen Jodok ("Jos") Ehinger auf der einen Seite und dem Altbürgermeister Johann Besserer auf der anderen Seite wegen der Leibeigenen Walter Wilhelm von Langenau ("Naw") [Alb-Donau-Kreis], Johann Wilhelm von Langenau und Klaus Wilhelm von Langenau, alle ansässig in Roth ("Rott") [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] sowie Kaspar Zeller von Volkertshofen [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] fortgesetzt. Beide Parteien haben die von dem Gericht in seinem letzten Spruch in der Sache vom 6. Juni 1455 [vgl. A Urk. lfd. Nr. 1865] geforderten zusätzlichen Zeugenaussagen, Register und Urkunden über die Rechtsstellung und Zugehörigkeit der Leibeigenen jetzt vorgelegt. Nach Begutachtung der Unterlagen und erneuter Anhörung der Parteien konnte sich das Gericht nicht auf ein Urteil einigen und hat sich eine Bedenkzeit genommen. Nach Ausweis eines dem Schriftstück beigelegten Zettels wurden die Leibeigenen dann vom Gericht den Erben des verstorbenen Johann Besserer zugesprochen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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