Vergleich zwischen Abt Alphonsus von Kloster Ochsenhausen durch seinen Vertreter Placidus Spieß, Prior des Klosters, und Hans Freiherrn zu Bemmelberg und Hohenburg mit seinem Verteidiger Wilhelm Geyer von Ockenhausen auf Beuren zur Beilegung eines Streites, der seit 1620 zwischen beiden Parteien herrschte, als der Freiherr von Bemelberg seine zu Dietbruck gelegene Sägemühle in eine Mahlmühle umbauen ließ. Dagegen protestierte Abt Bartholomäus von Ochsenhausen, weil seiner zu Berchtenrot gelegenen Mühle, die für die Einwohner des Dorfes Erolzheim eine Zwangmühle ist, dadurch Eintrag geschehe. Der Fall kam vor das Kammergericht nach Speyer, blieb aber liegen. Der Vergleich bestimmt, daß Ochsenhausen seine Ansprüche, die Mühle zu Berchtenrot sei eine Zwangmühle für Erolzheim, aufgibt: Die Bewohner können frei wählen. Dafür hat der von Bemelberg jährlich einen Zins von 2 Maltern Roggen und 3 1/2 Maltern Hafer an das Kloster zu liefern und darf den freien Lauf der Rot vor der Mühle zu Berchtenrot nicht hindern. Siegler: Abt und Konvent von Ochsenhausen, Freiherr Hans zu Bemelberg. Orig. Perg., 3 S. in Holzkapseln anh. sehr gut erh.
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Vergleich zwischen Abt Alphonsus von Kloster Ochsenhausen durch seinen Vertreter Placidus Spieß, Prior des Klosters, und Hans Freiherrn zu Bemmelberg und Hohenburg mit seinem Verteidiger Wilhelm Geyer von Ockenhausen auf Beuren zur Beilegung eines Streites, der seit 1620 zwischen beiden Parteien herrschte, als der Freiherr von Bemelberg seine zu Dietbruck gelegene Sägemühle in eine Mahlmühle umbauen ließ. Dagegen protestierte Abt Bartholomäus von Ochsenhausen, weil seiner zu Berchtenrot gelegenen Mühle, die für die Einwohner des Dorfes Erolzheim eine Zwangmühle ist, dadurch Eintrag geschehe. Der Fall kam vor das Kammergericht nach Speyer, blieb aber liegen. Der Vergleich bestimmt, daß Ochsenhausen seine Ansprüche, die Mühle zu Berchtenrot sei eine Zwangmühle für Erolzheim, aufgibt: Die Bewohner können frei wählen. Dafür hat der von Bemelberg jährlich einen Zins von 2 Maltern Roggen und 3 1/2 Maltern Hafer an das Kloster zu liefern und darf den freien Lauf der Rot vor der Mühle zu Berchtenrot nicht hindern. Siegler: Abt und Konvent von Ochsenhausen, Freiherr Hans zu Bemelberg. Orig. Perg., 3 S. in Holzkapseln anh. sehr gut erh.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 U 703
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster
Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster >> Urkunden >> IX. Fremde Bestandteile des Klosterarchivs >> 1. Geistliche Personen >> Ochsenhausen
1659 August 25
Urkunden
Bemmelberg, Hans von; Freiherr, Hohenburg, Erolzheim, Beuren, Oberkirchberg
Geyer von Ochsenhausen, Wilhelm, Beuren
Ochsenhausen, Alfons Kleinhans; Abt, 1606-1671
Ochsenhausen, Placidus Spieß; Prior
Bechtenrot : Erolzheim BC; Mühle
Dietbruckmühle (Herrenmühle) : Erolzheim BC; Sägemühle
Edelbeuren : Erolzheim BC
Erolzheim BC
Hohenburg [unklar]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:28 MEZ
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