Vergleich zwischen Abt Alphonsus von Kloster Ochsenhausen durch seinen Vertreter Placidus Spieß, Prior des Klosters, und Hans Freiherrn zu Bemmelberg und Hohenburg mit seinem Verteidiger Wilhelm Geyer von Ockenhausen auf Beuren zur Beilegung eines Streites, der seit 1620 zwischen beiden Parteien herrschte, als der Freiherr von Bemelberg seine zu Dietbruck gelegene Sägemühle in eine Mahlmühle umbauen ließ. Dagegen protestierte Abt Bartholomäus von Ochsenhausen, weil seiner zu Berchtenrot gelegenen Mühle, die für die Einwohner des Dorfes Erolzheim eine Zwangmühle ist, dadurch Eintrag geschehe. Der Fall kam vor das Kammergericht nach Speyer, blieb aber liegen. Der Vergleich bestimmt, daß Ochsenhausen seine Ansprüche, die Mühle zu Berchtenrot sei eine Zwangmühle für Erolzheim, aufgibt: Die Bewohner können frei wählen. Dafür hat der von Bemelberg jährlich einen Zins von 2 Maltern Roggen und 3 1/2 Maltern Hafer an das Kloster zu liefern und darf den freien Lauf der Rot vor der Mühle zu Berchtenrot nicht hindern. Siegler: Abt und Konvent von Ochsenhausen, Freiherr Hans zu Bemelberg. Orig. Perg., 3 S. in Holzkapseln anh. sehr gut erh.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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