Debold Keydell d.J., B. zu Neuenstadt, von Hermann Sickbergk zum Busch, Comtur zu Horneck und Amtmann im Scheuerberger Amt, zu Neckarsulm gef., nachdem er kurz zuvor zu Neuenstadt seinen Nachbarn Jung Hans Vischer, B. zu Neuenstadt, am Kopf schwer verletzt hatte und daraufhin in den Deutschordensflecken Dahenfeld [Kr. Heilbronn] geflüchtet war, wo er das Recht angerufen hatte, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde und seiner Frau mit Wissen und Willen des Geschädigten freigelassen, schwört U. und verspricht eidlich, sich künftig ordentlich wie ein frommer Bürger zu führen und unverzüglich dem Stadtgericht Neuenstadt zur rechtlichen Verfolgung seiner Straftat zu stellen. Er setzt ferner vor dem Junker David von Helmstatt, Amtmann zu Neuenstadt, 4 Bürgen, die sich verpflichten, ihn bei Übertretung dieser U. der Obrigkeit ins Gefängnis wieder zu überantworten, oder, wenn sie dies nicht tun würden, innerhalb 14 Tagen 200 fl zu erlegen. Bürgen: die ehrsamen Konrad Weyshorlin, Hans Hofman, Fischer, Hans Schwicker, alle B. zu Neuenstadt, und Paul Keydell zu Neuenstadt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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