Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und dessen Erben, bewilligt seinen lieben Getreuen und Besonderen Abel Kalthof von Köln (Kalthove von Coeln), Andreas von Kreuznach (Endres von Cruetzenach), Johann von Köln den Alten, Johann Wendel von "Bruegk", Johann von Mülheim (Molnheim), Heinz Weingarters Sohn, Weberhenne von Kreuznach sowie Franz Bergmann von Böhmen (Beheim), dass sie in den Bergen um die Burg Stromberg und im dortigen Amt nach Erzen suchen mögen. Die genannten sieben Berggenossen sollen jeder einen ganzen Bergteil erhalten, ein achter Bergteil soll zur Hälfte an Henne Most von Lonsheim einerseits und die Brüder Johann und Konrad von Kreuznach, des Schreibers Niklas Söhne, sowie Henne Most den Jüngeren von Bingen andererseits gehen. Es folgen Bestimmungen u. a. zur Suche und Art der Bodenschätze, zur Abgabe des 13. Teils der Erlöse an den Zollschreiber zu Bacharach, zur Aufsicht durch kurpfälzische Amtleute, zur Beholzung in Abstimmung mit dem Amtmann und Keller zu Stromberg, zum Geleit der Bergleute in der Pfalz, zum Gerichtsgang bei Rechtsstreitigkeiten, zur Zubereitung des Alauns und der Läuterung weiterer Erze zu Mainz, Bacharach oder Köln, zum Schutz und Schirm vor Dritten, zu Verkauf und Verpfändung sowie zur Zusicherung der Besitzwahrung unter Bezugnahme auf Kriegsläufte und andere Irrungen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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