Streit um das Erbe von Gretgen, der Mutter der Appellanten und Großmutter der appellatischen Kinder, und die Fragen, ob die Kinder den Erbanteil ihres verstorbenen Vaters beanspruchen können und ob Gretgen nach dem Tod ihres Mannes noch vererbbares Eigentum besaß oder nur Leibzüchterin des Besitzes war. Die Vorinstanz hatte den Appellanten aufgegeben, ein Inventar des Nachlasses zu errichten und ihn bis zur Entscheidung unter Sequester zu stellen. Die Appellation war zunächst an Bürgermeister und Rat der Stadt Dortmund gegangen, dann aber am RKG eingeführt worden. Die Appellaten bestreiten im Einklang mit der Vorinstanz, die Apostolos refutatorii erlassen hatte, die Zulässigkeit der RKG-Appellation gegen ein einfaches Interlokut und machen Fristversäumnisse bei der Einleitung des Verfahrens geltend. Gegen diese Einwände nahm das RKG das Verfahren am 17. August 1537 an. Am 20. Aug. 1538 bestätigte es die Anordnung zur Inventarisierung, verwarf die zur Sequestration und ordnete an, die Hauptsache solle am RKG verhandelt werden.
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Streit um das Erbe von Gretgen, der Mutter der Appellanten und Großmutter der appellatischen Kinder, und die Fragen, ob die Kinder den Erbanteil ihres verstorbenen Vaters beanspruchen können und ob Gretgen nach dem Tod ihres Mannes noch vererbbares Eigentum besaß oder nur Leibzüchterin des Besitzes war. Die Vorinstanz hatte den Appellanten aufgegeben, ein Inventar des Nachlasses zu errichten und ihn bis zur Entscheidung unter Sequester zu stellen. Die Appellation war zunächst an Bürgermeister und Rat der Stadt Dortmund gegangen, dann aber am RKG eingeführt worden. Die Appellaten bestreiten im Einklang mit der Vorinstanz, die Apostolos refutatorii erlassen hatte, die Zulässigkeit der RKG-Appellation gegen ein einfaches Interlokut und machen Fristversäumnisse bei der Einleitung des Verfahrens geltend. Gegen diese Einwände nahm das RKG das Verfahren am 17. August 1537 an. Am 20. Aug. 1538 bestätigte es die Anordnung zur Inventarisierung, verwarf die zur Sequestration und ordnete an, die Hauptsache solle am RKG verhandelt werden.
AA 0627, 384 - B 856/3250
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1536-1539 (1511-1539)
Enthaeltvermerke: Kläger: Scheffer Heinrich von Berth (Bertz) und Sweder Sticker namens ihrer Frauen Kunigunde und Alitgen von Aldenrath und deren Bruder Gust von Aldenrath, alle Wesel, (Bekl.) Beklagter: Als Vormünder der Kinder Heinrichs von Aldenrath, Bruders der Appellanten, Elisabeth, Geeste und Anne: Johann Tack, Meister; Hermann Koeninck, Sekretär der Stadt Rees; Hermann Swicker (Zwicker), Richter des Weltlichen Gerichts der Stadt Emmerich, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Christopher Swabach 536 - Dr. Lucas Lantstraissen - Dr. Ludwig Zigeler Prokuratoren (Bekl.): Hieronymus Lerchenfelder 1536 - Leonhard Hoemüller - Friedrich Reeffsteck - Christoph Hoeß - Hieronymus Huyser - Ludwig Zyckler - Johann Helffman - Godefried Valentyn - Philipp Bouman - Conrad Vuesch Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Wesel 1535- 1536 - 2. RKG 1536-1539 (1511-1539) Beweismittel: Vorakten (14-64): u.a. Heiratsvertrag zwischen Heinrich von Aldenrath und Ailheit, Tochter des Derick Verwer, 1511 (22- 27). Beschreibung: 2,5 cm, 98 Bl., lose; Q 1-23*, 3 Beilagen, davon 1 = Q 23*.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:20 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil I: A-B (Bestand)
- 2. Buchstabe B (Gliederung)