Schultheiß, Bürgermeister und Gericht zu Neuenstein bekennen, dass Albrecht Graf von Hohenlohe der Kirche zu Neuenstein die hernachgeschriebenen Heiltümer gegeben hat; die Gemeinde verpflichtet sich, dieselben bei der Kirche zu erhalten, bei den vier Hoch-Zeiten den Altar damit zu zieren, auch in des Grafen Albrechts Neuer Kapelle die Kerzen brennen lassen zu wollen; es folgt die Aufzählung der Heiltümer, die ebenfalls gestiftete Wachsgült wird von Abgaben bestritten: Klaus Gotz zu Eckartsweiler von der Mühle gibt zwei Pfund Wachs, Kunz Windter gibt vom Gut der Katarine Diez in Eckartsweiler ein Pfund Wachs, Andris Brands Frau ein und ein Vierling Pfund, Konz Laicharts Frau drei Vierling Wachs, Kunz Dilherrs Erben zu Cappel geben aus Eckartsweiler Gütern Wachs, Hans Martin gibt vom Steinengut daselbst drei Vierling Wachs; ausgestellt o.O., 1486 (Donnerstag nach St. Elisabeth) (Abschrift).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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