Erzbischof Heinrich von Köln, indem er die vorstehende Bittschrift in seine Urkunde wörtlich aufnimmt, incorporiert die genannte Pfarrkirche dem Collegium zu Düsseldorf Behufs Bildung zweier neuer Canonicata bei demselben und mit der Verpflichtung, dem Vizecurat, sobald die Erledigung der Pfarrstelle eintreten werde, eine zureichende Congrua auszusetzen, um auch die Hospitalität ausüben und gegen den Pabst, den Erzbischof und Archidiakon das Schuldige leisten zu können. Mit dem gräflichen Reitersiegel.