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Vor dem Straßburger Hofgericht bekennt Konrad gen. Großkurt von Appenweier, dass er genannte Güter zu Appenweier und Nußbach in Besitz hat, von denen der Johanniter-Kommende zum Grünenwörth zu Straßburg eine jährliche Gült von 8 Vierteln Korn weniger 2 Straßburger Pfennige, 2 Erntehühner und 1 Unze Straßburger Pfennige zusteht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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