Vergleich zwischen dem Dom- und dem St. German-Stift zu Speyer einerseits und dem Grafen Heinrich von Zweibrücken andererseits, wonach dieser auf die von ihm zum Schaden der alten Rheinfähre zu Hausen neuerrichtete Rheinfähre bei Udenheim definitiv verzichtet, dafür aber für seinen und seines Gesindes Privatgebrauch eine kleine Fähre zu Udenheim unterhalten darf.