Dietrich, Herr zu Manderscheid und Daun (Duyne), quittiert Arnold von Nettersheim (Nechtersheim) den Empfang von 550 guten oberländischen rheinischen Gulden, die dieser ihm im Auftrag des Ruprecht, Grafen zu Virneburg, und des Wilhelm von Loën, Herrn zu Jülich und Grafen von Blankenheim, Oheime des Ausstellers, wegen der Kinder von Schleiden geliefert hat und erklärt, keinerlei Forderungen an die Genannten oder ihre Erben mehr zu haben. Sr.: Ausst. Ausf. Pap. - aufgedr. Sg., ab