Bartholomäus Amman vom Amthof in Herrnwahlthann (Thann) bekundet, dass Abt Erasmus von St. Emmeram auf seine Bitte hin ihm ein Scheffel Weizen jährlichen Zins aus den Erbrechten, die er am Amthof von Thann hat, zu versetzen oder zu verkaufen erlaubt hat. Er verspricht, innerhalb der nächsten sechs Jahre die genannten Scheffel Weizen wieder abzulösen, andernfalls der Abt als Grundherr nach sechs Jahren den jährlichen Getreidezins um die Kaufsumme zurückkaufen kann. S: Friedrich Haydenreich, Bürger von Regensburg und Richter von Pentling