Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich dem Tode Gottfrieds, Kanoniker zu Neustadt an der Weinstraße (Nüwenstat), zwischen dessen Testamentsvollstreckern Gall Gunther und Andreas Kranzer (Endris Krantzern) Irrungen über einige Satzungen und Legate bestanden haben, die Gottfried neben seinem Testament mündlich getätigt haben soll. Dekan und Kapitel zu Neustadt haben diesbezüglich ein Urteil gegeben, das Gall Günther für nichtig erachtet, da die Sache vor den geistlichen Richter zu Speyer gehöre und er merklich beschwert werde. Kurfürst Philipps Räte haben nunmehr beide Seiten verhört und gütlich dahin vereint, dass Gall Gunther dem Andreas Kranzer und seinem Schwager "uff die ergangen urteil" 20 Gulden sowie für Unkosten und Schäden weitere 3 Gulden ausrichtet. Beide Parteien sollen damit wegen des Urteils und der Nebensatzung geschlichtet sein und erhalten eine Ausfertigung dieser Abrede.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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