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Graf Johann III. von Wertheim und die Stadt Wertheim bekennen, dass Agnes Glaubinger, Conrad Glaubingers Tochter zu Frankfurt, ihnen 180 fl. von ihrem Leibgeding zu jährlich 20 fl. sowie die Hälfte dieses Leibgedings nachgelassen habe. Jedoch soll, wenn in der Zahlung der anderen Hälfte Verzug eintreten sollte, der Hauptbrief wieder in Kraft treten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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