Katharina von Halluin (Haelwin), Äbtissin des weltlichen Stifts St. Gertrud zu Nivelles (Nyvellen.), teilt Schultheiß, Bürgermeistern, Schöffen und Richtern der Stadt Bingen (Pingwen.) mit, daß sie mit Simon Grafen zu Sp. und Vianden (Vyenna) übereingekommen ist wegen der Zinse und Einkünfte, die + Konrad gen. Sulzheimer (Soltzheym) zu Lebzeiten in Bingen (Pingwea) innehatte nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde; sie hat diese unmittelbar nach Konrads Tod an den Grafen übergeben. Dieser und seine Amtleute sollen wie früher Konrad die Gülten erheben auf Dauer von 15 Jahren entsprechend den darüber ausgestellten Verträgen. Die Empfänger werden aufgefordert, die Gülten künftig an den Grafen zu zahlen. Siegel der Äbtissin.