Jos Winzürn, Lienhard Ostracher, Jakob Murer und Martin Tegen entscheiden in Ravensburg, wo sie ansässig sind, als Schiedsleute ("tädings lütt") in der Güte den Streit zwischen Hans Seltenrich von Steinenberg ("Staineberg") als Vogt Elslin Löfflerlis, Tochter ¿Ulrich Löfflers, und Konrad Seltenrich genannt Butler von Gambach, Elslins Großvater ("Äni"), einerseits, Hans Löffler von Gaisbeuren und Ulrich Löffler von Gambach für sich selbst sowie in Vollmacht des Bastian von Gambach und der Barbara Löffler von Gambach andererseits. Gegenstand des Streits war der Nachlaß des Ulrich Löffler von Gambach an Liegenschaften und Fahrnis sowie 100 fl Besserung und Strafe, die Jörg Grätter wegen des an Ulrich Löffler begangenen Totschlags schuldig geworden war. Die Schiedsleute sprechen allen Verwandten des Toten einen Anteil am Erbe zu, jedoch soll die Wirtschaft ("taffern") in Gaisbeuren Hans Löffler verbleiben. Das klagende Mündel Elslin soll als Voraus 20 lb d erhalten, die auf der Mühle von Gambach besichert werden. Im übrigen hat sie den gleichen Erbteil an der Mühle wie die anderen Geschwister. Bis zu ihrem 14. Lebensjahr erhält das Kind eine jährliche Rente von 1 lb d aus dem Kapital von 20 lb, die ihr derjenige unter den Miterben, dem die Mühle zugeteilt wird, zahlen muß. Wenn das Kind 14 Jahre alt geworden ist, soll ihm das Kapital ausbezahlt werden. Es soll auch 20 fl von dem Strafgeld erhalten.
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Jos Winzürn, Lienhard Ostracher, Jakob Murer und Martin Tegen entscheiden in Ravensburg, wo sie ansässig sind, als Schiedsleute ("tädings lütt") in der Güte den Streit zwischen Hans Seltenrich von Steinenberg ("Staineberg") als Vogt Elslin Löfflerlis, Tochter ¿Ulrich Löfflers, und Konrad Seltenrich genannt Butler von Gambach, Elslins Großvater ("Äni"), einerseits, Hans Löffler von Gaisbeuren und Ulrich Löffler von Gambach für sich selbst sowie in Vollmacht des Bastian von Gambach und der Barbara Löffler von Gambach andererseits. Gegenstand des Streits war der Nachlaß des Ulrich Löffler von Gambach an Liegenschaften und Fahrnis sowie 100 fl Besserung und Strafe, die Jörg Grätter wegen des an Ulrich Löffler begangenen Totschlags schuldig geworden war. Die Schiedsleute sprechen allen Verwandten des Toten einen Anteil am Erbe zu, jedoch soll die Wirtschaft ("taffern") in Gaisbeuren Hans Löffler verbleiben. Das klagende Mündel Elslin soll als Voraus 20 lb d erhalten, die auf der Mühle von Gambach besichert werden. Im übrigen hat sie den gleichen Erbteil an der Mühle wie die anderen Geschwister. Bis zu ihrem 14. Lebensjahr erhält das Kind eine jährliche Rente von 1 lb d aus dem Kapital von 20 lb, die ihr derjenige unter den Miterben, dem die Mühle zugeteilt wird, zahlen muß. Wenn das Kind 14 Jahre alt geworden ist, soll ihm das Kapital ausbezahlt werden. Es soll auch 20 fl von dem Strafgeld erhalten.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 603
fasc. 002 n. 03
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1472 Mai 22 (an fritag nach dem hailgen Pfingstag)
32 x 59,6 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Ravensburg
Aussteller: Jos Winzürn, Lienhard Ostracher, Jakob Murer und Martin Tegen
Empfänger: Hans Seltenrich von Steinenberg u.a.
Siegler: Aussteller (ohne Winzürn)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 S., 1 besch.
Aussteller: Jos Winzürn, Lienhard Ostracher, Jakob Murer und Martin Tegen
Empfänger: Hans Seltenrich von Steinenberg u.a.
Siegler: Aussteller (ohne Winzürn)
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 S., 1 besch.
Butler, Konrad s. Seltenrich
Gambach, Bastian von
Grätter, Jörg
Löffler, Barbara
Löffler, Bastian
Löffler, Elslin
Löffler, Hans
Löffler, Ulrich
Murer, Jakob
Ostracher, Lienhard
Seltenrich, Hans
Seltenrich, Konrad, gen. Butler
Tegen, Martin
Winzürn, Jos
Gaisbeuren : Bad Waldsee RV; Einwohner
Gaisbeuren : Bad Waldsee RV; Tavernenwirt
Gambach : Bergatreute RV; Einwohner
Gambach : Bergatreute RV; Mühle
Ravensburg RV
Ravensburg RV; Einwohner
Steinenberg : Bad Waldsee RV; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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