Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet eine Entscheidung in Streitigkeiten zwischen denen zu Oberingelheim und denen zu Großwinternheim (Winternnheim) wegen einer Brandschatzung im jüngst vergangenen Bayerischen Krieg [= Landshuter Erbfolgekrieg]. In dieser Streitsache hatte er bereits durch seine Räte einen Vertrag aufsetzen lassen, wonach aber weitere Streitpunkte aufkamen, die der Pfalzgraf nun entscheidet: [1.] Die von Ingelheim sollen beglaubigt (glauplich) vorbringen, wie und wann sie durch Landgraf Wilhelm von Hessen gen Köln gemahnt wurden und dass sie dort kein anderes Vorgehen wussten, als jenes, das sie jetzt vorgebracht haben. Dies soll durch die pfalzgräflichen Räte angehört werde. Dann wird der Pfalzgraf als Landesfürst nach weiterem Vorbringen beider Parteien entscheiden. [2.] Da in der Sache den Juden zu Frankfurt ein täglicher Schaden entsteht, sollen die von Winternheim und die von Ingelheim je hälftig das schuldige Geld an die Juden ausrichten, ohne dass dies dem genannten Vorbringen und einer endgültigen Entscheidung vorgreift.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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