Propst, Dekan, Kustos und ganzes Kapitel des Stifts zu Wimpfen im Tal beschließen, weil viele Stiftsangehörige, zumal Vikare, wirtschaftlich nicht in der Lage sind, für ihr eigenes Totengedenken angemessen Sorge zu tragen, mit Billigung des Bischofs von Worms entsprechende Maßnahmen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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