Hans Baldung zu Freiburg, Jakob von Gottesheim und Hans Bernhard Vehus zu Baden als Erben des Kanzler Hier. Vehus bescheinigen, daß sie von Abt Lukas von Herrenalb bei Rückerstattung des Pfandschillings für das Hubgericht zu Ottersweier für die abgängigen Einkünfte, die auf Martini fälligen Gülten und gewisse Unkosten entschädigt worden sind und keinerlei Ansprüche mehr zu erheben haben.