Papst Clemens XIII. erlässt Vorschriften über die Eidesleistung und Bestätigung des Franz Anton Josef von Hausen-Gleichenstorff, der vom Kapitel des Stiftes Berchtesgaden nach dem Tode des Propstes Michael Balthasar rechtmäßig zum Propst gewählt wurde.; S: Papst Clemens XIII.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv