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Heinrich Herman Freyher zu Burgmilchling, Wilhermdorff vnd Treyß an der Luhmda bekennt in seinem hohen Alter und aufgrund mangelnder ehelicher Leibeserben: Es sei ihm nichts lieber als dass diejenigen Untertanen, welche zu seiner Pfarrei Wilhermßdorff gepfarrt seien, "bey der religion Augspurgischer confession vnbetrübt jederzeit erhallten werden mögten." Er übergibt daher "donations-weiß" sein Patronats- und Pfarrrecht über diese Pfarrei und derselben Filiale Neidhardschwind dem edlen und wohlweisen Rat zu Nürmberg "als einem der religion Augspurgischen confession zugethanen standt deß reichs". Es folgt eine Schilderung der Erwerbsgeschichte von den Vorbesitzern und der Hinweis auf die Religionsausübung aufgrund des Religionsfriedens von 1555. Die Patronatsrechte sollen nach seinem Tod der Reichsstadt anfallen und der Pfarrer erhält daher den Befehl, dem Nürnberger Rat in Gegenwart eines seiner (des Ausstellers) Beamten "Eventual-Pflicht" zu leisten. - Siegler mit Unterschrift: der Aussteller, zudem unterschreiben der kais. Notar Adamus Staden undd die fünf Bürgen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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