Vor dem Notar Johann Rosen bekennt Heinrich Rosen aus Wormeln für sich und seine Ehefrau Agnes Menne, dass ihm der Junggeselle Ricus Rosen, jetzt Ackerknecht beim Obristen von Haxthausen in Welda1), elf Rtlr geliehen habe, wofür er diesem einen Morgen auf der Teckenborg bei Johannes Trilling gelegenes Land zum Unterpfand setzt. Sollte das Landstück im Winter besät werden, soll der Gläubiger dafür einen Scheffel Roggen, im Sommer einen Scheffel Hafer als Heuer und vier Pfennige als Steuer entrichten, während das Brachjahr heuerfrei ist. Der Schuldner setzt Haus und Hof zum Unterpfand. Zeugen: die Warburger Bürger Menolph Dreyer und Heinrich Schreiber. Warburg auf Palmsonntag, den 14. April 1715.