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Der Kölner Erzbischof Wikbold von Holte und Ritter Johann von Epperscheid file://fn@01 bekunden, dass Mathias gen. Duys, Sohn des Ritters Mathias de Gele, und dessen Gattin Catharina den von Ackerländereien zu Rommerskirchen und Nettesheim, von den Höfen aufm Steinbrink, dem Hof des Edelherren von Wickrath, nun der Deutschordenskommende zu Gürath, und von 4 Häusern zu Eggershoven zu beziehenden großen und kleinen Zehnten, welche Zehnten jener Ritter von der kölnischen Kirche zu Lehen gehalten und dem vorgenannten Duys als Unterlehen übertragen hat, der Abtei Knechtsteden verkauft haben. Beide Lehnherren verzichten sodann auf dieses Recht und genehmigen den Verkauf, nachdem von den Verkäufern 50 Morgen Ackerland und 12 Morgen Waldung in den Kirchspielen Rommerskirchen und Nettesheim nebst einer auf die Mühle zu Eggershoven versicherten Rente von 3 Malter Roggen und 20 Kapäunen zum neuen Lehen gemacht worden. Datum Nussie V Idus februarii anno domini Millesimo trecentesimo.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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