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Enthält: Zu Vormündern der Minderjährigen Franz und Katharina Elisabeth Zurmühlen, Kinder des + Peter Zurmühlen, sind bestellt die Weinhändler Johan Henrich zum Venne und Weinhändler Johan Peter Zurmühlen; letzterer ist der Halbbruder der Minderjährigen. Beide bitten 1715 den Rat um Befreiung von der Vormundschaft und schlagen statt seiner vor den Dietrich Walter Zurmühlen und den Weinhändler Heerde, den Bruder bzw. Schwager der Minderjährigen. Zum Venne führt insbesondere an, daß er nach dem Tode des Weinhändlers Otto die Vormundschaft über Klara Agnes und Christian Elisabeth Hane erhalten habe. Die Bitte wird abgeschlagen.