Abt Meinolf und der Konvent zu Flechtdorf einerseits und Abt Dietrich und der Konvent zu Bredelar andererseits haben auf Vermittlung des Grafen Philipp d.Ä. von Waldeck und je zweier Schiedsleute folgenden Vergleich geschlossen: Die vom Grafen von Waldeck zu Mengeringhausen ausgestellten Vertragsurkunden sollen in Kraft bleiben. Bredelar soll Flechtdorf jährlich 10 Malter liefern. Bei einer Landfehde soll Bredelar nur 6 1/2 Malter geben. Beide Parteien sind wegen der Wüstungen Tidinghausen und Hummerhausen (Hommerhusen) uneins gewesen, und Flechtdorf hat dort Rechte beansprucht. Solche Ansprüche sind jetzt nichtig, auch wenn Flechtdorf diesbezügliche Urkunden beibringen sollte. Flechtdorfer Schiedsleute: Georg Wulff von Gudenberg, Herr zu Itter; Herr Johann Henckeln, Pastor zu Goddelsheim; Bredelarer Schiedsleute: Johann Hesporn, Bürgermeister, Konrad Cortheuger. Sonnabends nach Andree apostoli

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner