Harz- und Bergwerkssachen (Bestand)
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NLA HA, Cal. Br. 4
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.1 Fürstentum Calenberg >> 1.1.2 Akten >> 1.1.2.4 Innere Angelegenheiten >> 1.1.2.4.1 Allgemeines
(1391) 1531-1796 (1820, 1839)
Geschichte des Bestandsbildners: "Bei den welfischen Erbteilungen bildete der Harz zumeist wegen seines Wertes eine Teilungsmasse für sich. Nach dem Aussterben der mittleren braunschweigischen Linie (Wolfenbüttel) im Jahre 1634 kamen die Harzteile den erbenden Linien nach dem Rezeß von 1641 so zugute, daß die Lüneburger Hauptlinie 3/7, die Harburger Nebenlinie 2/7 und die Linie Dannenberg (Wolfenbüttel) ebenfalls 2/7 erhielt. Die so geteilten Bezirke sollten zum Zwecke der Schuldentilgung des letzten wolfenbüttelschen Herzogs gemeinsames Eigentum der erbenden Linien bleiben (Kommunionharz).
Nach dem Aussterben der Harburger Linie im Jahre 1642 kamen deren 2/7 zu gleichmäßiger Verteilung an die übrigen beiden Linien. In diesem Verhältnis von 4/7 zu 3/7 wurde der Kommunionharz von Lüneburg bzw. später von Hannover einerseits und von Braunschweig-Wolfenbüttel andererseits bis 1788 besessen und verwaltet. [...]" Hannover erhielt den ganz überwiegenden Teil allein und legte "seine Anteile [...] zu der Berghauptmannschaft Clausthal zusammen." (Carl Haase/Walter Deeters, Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover, Bd. 1, Göttingen [1965], S. 66)
Geschichte des Bestandsbildners: "Der 'einseitige Harz' mit Clausthal, Andreasberg und Altenau gehörte ursprünglich zum Fürstentum Grubenhagen, wo er bereits eine Sonderstellung einnahm. Er war, da er im Interesse des Bergbaues Abgabenfreiheit genoß, nicht an den Landständen beteiligt. Schon früh wurde für den Bergbau ein besonderer Berghauptmann eingesetzt. Nach der Regimentsordnung des Herzogs Ernst August von 1680, endgültig mit Reskript vom 18.5.1689, wurde die Verwaltung abgetrennt.
Der 'Kommunionharz' mit Zellerfeld, Wildemann, Grund, Lautenthal wurde durch Rezeß vom 4. Oktober 1788 von Wolfenbüttel an Hannover allein überlassen. Nur der Rammelsberg und einige Bergwerke und Hütten blieben gemeinsames Eigentum." (Carl Haase/Walter Deeters, Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover, Bd. 1, Göttingen [1965], S. 73 f.)
Bestandsgeschichte: Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Der Bestand ist komplett auf Mikrofiche verfügbar und wird aus konservatorischen Gründen nur in dieser Reproduktionsform zur Benutzung vorgelegt.
Hannover, im Januar 2006
Nach dem Aussterben der Harburger Linie im Jahre 1642 kamen deren 2/7 zu gleichmäßiger Verteilung an die übrigen beiden Linien. In diesem Verhältnis von 4/7 zu 3/7 wurde der Kommunionharz von Lüneburg bzw. später von Hannover einerseits und von Braunschweig-Wolfenbüttel andererseits bis 1788 besessen und verwaltet. [...]" Hannover erhielt den ganz überwiegenden Teil allein und legte "seine Anteile [...] zu der Berghauptmannschaft Clausthal zusammen." (Carl Haase/Walter Deeters, Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover, Bd. 1, Göttingen [1965], S. 66)
Geschichte des Bestandsbildners: "Der 'einseitige Harz' mit Clausthal, Andreasberg und Altenau gehörte ursprünglich zum Fürstentum Grubenhagen, wo er bereits eine Sonderstellung einnahm. Er war, da er im Interesse des Bergbaues Abgabenfreiheit genoß, nicht an den Landständen beteiligt. Schon früh wurde für den Bergbau ein besonderer Berghauptmann eingesetzt. Nach der Regimentsordnung des Herzogs Ernst August von 1680, endgültig mit Reskript vom 18.5.1689, wurde die Verwaltung abgetrennt.
Der 'Kommunionharz' mit Zellerfeld, Wildemann, Grund, Lautenthal wurde durch Rezeß vom 4. Oktober 1788 von Wolfenbüttel an Hannover allein überlassen. Nur der Rammelsberg und einige Bergwerke und Hütten blieben gemeinsames Eigentum." (Carl Haase/Walter Deeters, Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Staatsarchivs in Hannover, Bd. 1, Göttingen [1965], S. 73 f.)
Bestandsgeschichte: Der Bestand ist im Rahmen eines größeren Erschließungsprojektes in die archivische EDV-Datenbank unter der Fachsoftware izn-AIDA übertragen worden.
Der Bestand ist komplett auf Mikrofiche verfügbar und wird aus konservatorischen Gründen nur in dieser Reproduktionsform zur Benutzung vorgelegt.
Hannover, im Januar 2006
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 12:45 MESZ