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Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst
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Enthält u. a.: Gesuche um Zurückstellung vom Hilfsdienst.- Vorübergehende Zusammenlegung von Betrieben.- Protokolle über den sächsischen Gewerbekammertag in Chemnitz vom 27./28. November 1917.- 18. Deutscher Handwerks- und Gewerbekammertag zu Hannover vom 24./25. September 1917.
Akten
Registratursignatur: H 12.2.1917
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).