Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Abt und Konvent zu Otterberg mitsamt allen geistlichen und weltlichen Personen im Fürstentum der Pfalz, die dem Kloster verpflichtet und zugehörig sind, in seinen Schirm. Der Pfalzgraf versichert, die Genannten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Schirmes sowie um die Beachtung aller von seinen Vorfahren an das Kloster verliehenen Freiheiten an. Er versichert, diese Freiheiten bestätigen und achten zu wollen, solange Otterberg ein reformiertes Wesen hält.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...