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Everhard von Kalker, Generalvikar Bischofs Conrad (von Rittberg) genehmigt, dass Bernard Sundesbecke, Vikar zu Mauritz, eine dritte Vikarie am Altare des hl. Johannes in St. Servatii gründe. Das Patronats-Recht soll zunächst der Familie des Stifters zustehen; und wenn diese ausgestorben ist, an den Magistrat zu Münster übergehen. Das Kollations-Recht steht dem Pastor von Servatii zu. Der Besitzer der Vikarie habe in jeder Woche zwei Messen und zwei Vigilien zu lesen. - Or. Pgt. 2 Siegel. (curia Monast. und Sweder Bispinck, pator S. Servatii). - -Zwei Abschriften -

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Stadtarchiv Münster
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