Johannette, geborene Gräfin zu Salm, Witwe zu Dhaun, Kyrburg und zum Rheingrafenstein, übergibt ihren Söhnen, Rheingraf Johann VI. und Rheingraf Jakob, die Grafschaften Salm und Rotselaar. Sie übergibt dies, nachdem ihr Ehemann, Johann V., Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg, Rheingraf zum Stein und Graf zu Salm kürzlich verstorben ist und ihre Tochter [Johannette von Dhaun] auf ihr Erbe und Erbrecht verzichtet hat. Johannette tut dies aus mütterlichem Gemüt und eingedenk des Umstandes, dass sie und ihr Gemahl die mit 40.000 Gulden belasteten Graf- und Herrschaften mit merklicher Mühe übernommen und auch ihre Mutter [Johanna von Rotselaar] (+) etliche Jahre wohl versorgt haben. Wegen ihrer eigenen Leibesblödigkeit und Gebrechen sieht sie sich nicht in der Lage, selbst dem Ererbten vorzustehen, sodass dies nun ihre Söhne erben sollen. Im Gegenzug sorgen diese für eine lebenslange Versorgung ihrer Mutter mit Lieferungen nach Mörchingen zu St. Michael [= 29.9] von 600 Quart Korn, 300 Quart Hafer, 4 Kreuznacher Fuder Wein für den Haushalt der Gräfin, 8 Fuder gemeinem Trinkwein, 500 rheinischen Gulden, die je hälftig zu St. Martin [= 11.11.] und Quasimodogeniti [= erster Sonntag nach Ostern] zu entrichten sind, sowie Hühnern, Gänsen, Kappaunen und Eiern, wie sie zu Mörchingen anfallen. Dazu kommen Heu, Stroh und Brennholz in Frondienst nach ihrem Bedarf. Sie nimmt ihren Sitz im Schloss Mörchingen mit der dortigen fahrenden Habe, ihren Kleinodien und Kleidern. Die Zustellung geschieht aus freiem Wissen und Willen, ungezwungen, ungedrungen und unwiderruflich, sodass die Söhne als Grafen des Heiligen Reichs sich und ihre Untertanen besser in Ehren und Wesen halten können. Es folgt eine sehr detaillierte summarische Auflistung aller Besitzungen, Rechte, Nutzungen, Gerichte, Forderungen, Schriftstücke und Habe, die zu den übergebenen Grafschaften Salm und Rotselaar dazugehören. Dies betrifft ausdrücklich das, was Johannette von ihrer Familie geerbt hat, ihr Wittum auf dem Schloss zu Rheingrafenstein und den Hof zu Kreuznach, sowie ihre Morgengabe. Die Zustellung erfolgte nach Landessitte und Gewohnheit des Fürstentums der Pfalzgrafschaft bei Rhein und des Herzogtums Lothringen. Die Gräfin sagt alle Lehensmänner, Amtleute, Schultheißen, Bürgermeister, Meier, Gerichte, Diener, Hofleute, Zinsleute, Verbundene und Untertanen ihrer auf sie geleisteten Eide und Pflichten ledig und weist die Genannten an, nun ihren Söhnen Erbhuldigung, Gelübde und Eide zu leisten. Johannette verspricht alles in diesem Brief Geschriebene einzuhalten und weist daraufhin, dass sie entsprechend der Freiheit von Kaiser Hadrian [= Codex Iustinianus/Corpus iuris civilis] zugunsten der Frau und des Rechtsprinzipis Senatus consultum Velleianum unterrichtet wurde und künftig keinerlei Forderungen stellen wird. Sollte sie sich nicht an diesen Brief halten, zahlt sie ihren Söhnen eine Strafe über 50.000 Gulden, wofür ihre Erbschaft, Güter und Leute dafür haft- und pfandbar sein sollen. Sie behält sich 1.000 Gulden vor, die gemäß ihrem Testament binnen zwei Monaten nach ihrem Tod für ihr Seelenheil verwendet werden sollen. Sollte Krankheit oder Ähnliches sie befallen und ihr Witwenauskommen nicht ausreichen, so wollen die Söhne noch mehr an jährlicher Gült nach ihrem Bedarf geben, der von Herzog René II. von Anjou ("der koniglichen wide von Sicilien etc.") und Kurfürst Philipp von der Pfalz erkannt werden soll, sodass sie kein Mangel leide. Zur Sicherheit bittet sie als Siegelbittzeugen hinzu: ihren Vetter Johannes, Graf zu Salm und Deutschbailli ("dutsch belis") des Herzogtums Lothringen; Wilhelm von Warsberg; Johann von Morschheim; Albrecht Göler [von Ravensburg].[...] [...] Zu größerer Sicherheit und zur Bestätigung als Landesfürsten bittet sie Reinhard [= René II.], König zu Sizilien und Jerusalem, Herzog zu Lothringen, Kalalbrien und Bar, sowie Kurfürst Philipp von der Pfalz hinzu. Beide bestätigen die Urkunde und geben ihre Gunst dazu, behalten sich aber jeweils ihr Eigentum, ihre Lehnspflicht, Obrigkeit und Gerechtigkeit vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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