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Leggeinspektionen (Bestand)
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Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung >> 1.1 Regionale Verwaltung >> 1.1.4 Preußische Zeit ab 1885 und niedersächsische Zeit >> 1.1.4.4 Handel, Gewerbe, Industrie, Gesundheitswesen
1805-1905
Bestandsgeschichte: Behördengeschichte:
Die Verarbeitung von Flachs und Hanf zu Leinen (im Volksmund Löwend) zählte seit jeher neben dem Ackerbau zur wichtigsten Einnahmequelle für die Bewohner des Osnabrücker Landes. Um die Produktion und Qualität der Leinen zu fördern, wurde in der Stadt Osnabrück bereits im 15. Jahrhundert eine Leinenschauanstalt oder Linnen-Legge eingerichtet. 1522 erhielt die Stadt das Privileg, die alleinige Legge für das Hochstift zu sein. Durch eine Verordnung vom 20. Juli 1580 wurde schließlich der Leggezwang eingeführt, der unter Strafe bei Missachtung alle zum Verkauf bestimmten Leinen im Hochstift Osnabrück an die Leinenschau auf der Legge in Osnabrück band. Dabei wurden die Leinen auf einem Tisch ausgebreitet ("geleggt"), vermessen, klassifiziert, auf vorgeschriebene Weise gefaltet und mit einem Gütestempel versehen. Anschließend wurde dafür ein Leggegeld kassiert. Danach konnte das Leinen auf den Leggen veräußert werden oder gegen eine Akzise von den Produzenten zum anderweitigen Verkauf genutzt werden. Die Legge hatte für die Produzenten den Vorteil einen stabilen Preis für ihr Leinen zu erzielen und sich bei häufiger Unkenntnis des Marktes nicht mit den Kaufleuten auseinandersetzen zu müssen. Die Kaufleute hingegen hatten die Gewissheit mit einem gleichbleibend guten Produkt zu handeln. Zudem förderte die Beratung und kontrollierende Aufsicht der Leggen die Qualität der Leinen.
Unter den Auswirkungen der seit dem 17. Jahrhundert einsetzenden Protoindustriealisierung wurde eine Reorganisation des Leggewesens unumgänglich, dessen sich der Osnabrücker Justus Möser annahm. Er erreichte die Aufhebung des Leggeprivilegs der Stadt Osnabrück und richtete weitere Leggen in Alfhausen, Bramsche, Iburg mit einer Nebenlegge in Laer, Melle und Neuenkirchen ein. Im Laufe des 19. Jahrhunderts kamen weitere Leggen in Ankum, Essen (hierbei handelt es sich um die
Bestandsgeschichte: Gemeinde Bad Essen, welche aber erst 1902 den Status "Bad" erhielt), Ostercappeln und Quakenbrück hinzu. Iburg erhielt eine weitere Nebenlegge in Dissen. Geleitet wurden die Leggen durch ein oder zwei Leggemeister, denen mehrere Leggediener unterstanden. Für die Organisation der Verwaltung sorgten Leggeordnungen und Dienstanweisungen der Leggemeister. Getragen wurden die Leggen vom Leggegeld und den eingenommenen Strafgeldern, die im Osnabrückschen in eine Hauptleggekasse eingezahlt wurden. 1846 wurde das Leggegeld abgeschafft und die Kosten der Leggen durch die Generalsteuerkasse gedeckt.
Seit 1860 konnte das heimische Leinengewerbe nicht mehr mit der aufkommenden Baumwolle und der maschinellen Produktion von Gewebe mithalten. Nach einem Gesetz von 1875 sollten daher die Leggen, falls keine Notwendigkeit mehr für sie vorlag, aufgehoben werden. Der Leggezwang wurde gemildert oder teilweise ganz aufgehoben (lfd. Nr. 15). 1902 wurden die letzten beiden Leggen im Regierungsbezirk Osnabrück, in Melle und Osnabrück, aufgehoben.
Die Aufsicht über die Leggen im Hochstift Osnabrück führte die Leggeinspektion in Osnabrück. In Kurhannover unterstanden die seit 1770/1774 nach dem Stil der Osnabrücker Legge entstandenen Leggen der Leggeinspektion in Münden, zu der 1826 ein weiterer Standort in Göttingen hinzukam. Nach dem Übergang des Hochstifts an Kurhannover, das spätere Königreich Hannover, nahm die Leggeinspektion in Osnabrück auch weiterhin ihre Arbeit war, jedoch führte die Leggeinspektion in Minden eine Oberaufsicht und kurzzeitig (1829-1831) wurde ihr die Aufsicht auch ganz übertragen. 1875 übernahm der Bramscher Leggemeister Carl August Gärtener (lfd. Nr. 83) die zunächst nach der Suspendierung des Leggeinspektors Daniel Meyer (lfd. Nr. 14) 1855 nur provisorisch geführten Geschäfte der Leggeinspektion Osnabrück im vollen Umfang. Dadurch "wanderte" die zuständige
Bestandsgeschichte: Leggeinspektion für den Regierungsbezirk Osnabrück nach Bramsche. 1883 wurden alle Leggeinspektionen in der Leggeinspektion Göttingen unter dem Leggemeister Woltmann zusammengefasst und die Leggeinspektion in Bramsche aufgehoben (lfd. Nr. 13/14). Nachdem viele Leggen geschlossen wurden, wurde auch die Leggeinspektion in Göttingen aufgelöst. 1905 erschien der Leggeinspektor Woltmann letztmalig in den Staatskalendern.
Die Aufgabe der Leggeinspektionen war es, sich über Bewegungen auf dem Leinenmarkt zu informieren und neue Verfahren der Leinenproduktion mit Hilfe von Prämien auf dem Land zu verbreiten. Zudem musste ein Mitglied der Inspektion einmal im Jahr die einzelnen Leggen bereisen, um sich über den Zustand der Leggen zu informieren und möglichen Problemen entgegenzuwirken. Auch die seit Ende des 19. Jahrhunderts vermehrt als eine Maßnahme zur Förderung der Leinenindustrie entstehenden Webereilehrwerkstätten standen unter der Aufsicht der Leggeinspektionen.
In nächst höherer Instanz unterstanden die Leggen den Landdrosteien (den späteren Regierungspräsidien) und seit 1848 auch den Ämtern (lfd. Nr. 10). Das Ministerium für Handel und Gewerbe und später das Innenministerium bildeten in höchster Instanz eine Aufsichtsbehörde für die Leggen.
Bestandsgeschichte:
Laut der Beständeübersicht wurde der Bestand 1905 von der Regierung Osnabrück abgegeben. Bei dem Bestand handelt es sich um die Osnabrück betreffenden Registraturteile der Leggeinspektion Göttingen und ihrer Vorgängerbehörden, den Leggeinspektionen Münden, Osnabrück und Bramsche.
Er wurde um 1910 von dem Archivar Dr. Fink als Rep 128 verzeichnet, wobei die Gliederung des Bestandes der Registraturordnung der Leggeinspektionen zu entsprechen scheint. Diese Registratursignatur ist unter "Alte Registratursignatur" angegeben.
Später wurde der Bestand in Rep 615 umbenannt und neu nummeriert. Eine
Bestandsgeschichte: Konkordanz befindet sich bei der Aufsicht im Lesesaal.
Im November und Dezember 2010 wurde der Bestand neu verzeichnet. Dabei erhielt er nochmals eine neue Nummerierung. Die Einträge unter "Alte Archivsignatur" entsprechen den vorherigen Signaturen von Rep 615. Eine Konkordanz ist am Ende angefügt.
Das Altfindbuch wurde unter Rep 1 Nr. 269 verzeichnet.
Osnabrück, November 2010 Anna Philine Schöpper
Literatur:
Hornung, E., Entwicklung und Niedergang der hannoverschen Leinwandindustrien, 1905.
Koch, Heinrich Dr., Das Leinengewerbe im Osnabrücker Land als "westfälischer Hausfleiß" im bäuerlichen Leben früherer Jahrhunderte, in: Osnabrücker Land. Heimat Jahrbuch, 1983, S. 80 ff.
Lehzen, W., Hannovers Staatshaushalt, 2. Teil 1854, S. 553 ff.
Lindemann, Ilsetraut, Das alte Rathaus und die Legge zu Osnabrück, in: Osnabrücker Land. Heimat Jahrbuch, 1984, S. 172 ff.
Machens, Konrad, Der Osnabrücker Leinenhandel (unvollständiges Manuskript), [1971]. (Dienstbibliothek Staatsarchiv Osnabrück Signatur 2300/370)
Reden, Dr. von, Der Leinwand- und Garnhandel Norddeutschlands, 1838.
Schulz, Otto, Linnen-Legge-Anstalten im Osnabrücker Land, in: Heimat Jahrbuch für Osnabrück Stadt und Land, 1992, S. 52-53.
Wiemann, Hermann, Die Osnabrücker Stadtlegge, in: Osnabrücker Mitteilungen, 1910, S. 1
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.