Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag zwischen Lucia von Sternenfels, ihren früheren Kindern und ihrem jetzigen Ehemann, Hans von Venningen. Lucia von Sternenfels war einst mit Thomas Röder (+) verheiratet, hatte mit ihm sieben Kinder und von ihm ein Wittum über 2.000 Gulden in Form einer jährlichen Gülte über 50 Gulden auf den Markgrafen [von Baden] erhalten. Sie hat Thomas wiederum eine Gülte über 50 Gulden, die mit 1.000 Gulden Ablösung auf der Pfalzgrafschaft zu Bretten und Heidelsheim verschrieben sind, eingebracht, womit sie ebenfalls bewittumt wurde, wie es der Heiratsbrief besagt. Nach Thomas' Tod hat sich Lucia mit Hans Hyppolit (Ypoliten) von Venningen neu vermählt, dem sie nun auch eine Widerlage zu geben hat. Deshalb kamen nun Freunde (frundt) beider Seiten zusammen, um eine möglichst taugliche (fuglichsten) Regelung für Lucia, Hans und die Kinder zu finden. Daraufhin entscheidet der Pfalzgraf mit Rat seiner Räte: 1. Lucia sollte laut Ehe- und Wittumsbrief 100 Gulden jährlicher Gülte als Wittum haben, die Hälfte aus der Markgrafschaft, die andere Hälfte aus der Pfalz. Von ihren Eltern hat sie 1.000 Gulden geerbt, die auf Schwarzach angelegt sind, ebenso 800 Gulden auf Georg Nothaft und 100 Gulden auf Daniel Nothaft. Der Pfalzgraf entscheidet, dass sie die 1.000 Gulden auf Schwarzach und der Pfalz behalten soll. Dazu soll sie die anderen beiden Gülten über 800 und 100 Gulden mit ihrem jetzigen Ehemann gebrauchen, wobei nähere Regelungen gelten: Hat Lucia Kinder mit Hans, dann sollen 1.000 Gulden auf Thomas' Kinder und anderes [ = der Rest (?)] auf Hans' Kinder als mütterliches Gut fallen. Hat sie keine Kinder mit Hans, sollen 1.000 Gulden auf Thomas Kinder fallen und für die übrigen 1.900 Gulden soll Hans einen Beisitz haben, was auch an die Kinder fällt. Die fahrende Habe zu Schwarzach soll bei Lucia verbleiben. Die 50 Gulden von dem Markgrafen stehen ihren Kindern mit Thomas beziehungsweise deren Vormunden zu, dass sie diese besser erziehen mögen. Sollten alle Kinder zu Lebzeiten Lucias ohne eigene Leibeserben sterben, dann soll ihnen ihre Gerechtigkeit vorbehalten sein. Frühere Verschreibungen, die diesen Regeln zuwiderlaufen, sind nichtig. Gült-, Verschreibungs- oder Schuldbriefe in den genannten Angelegenheiten sollen in ein sicheres Behältnis und mit beider Seiten Wissen und Zustimmung bei ehrbaren Leuten hinterlegt werden. Damit sollen Lucia, ihre Kinder, Hans Hyppolit von Venningen, dessen Erben und jeder, der sonst betroffen ist, geschlichtet sein. Lucia hat dies unwiderruflich unter Beachtung ihrer Sonderrolle als Frau vor dem Gesetz versichert und die Einhaltung des Vertrags geschworen. Als Freunde der Kinder waren zugegen: Dietrich Röder von Rodeck als Mitvormund, Daniel Röder und Dietrich Röder der Junge; auf Seiten der Frau waren es ihr Gemahl Hans Hyppolit, Wilhelm von Sternenfels als Mitvormund, Ludwig von Venningen, Erpf von Venningen, Wilhelm von Angelach und Daniel Nothaft.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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