Hans Seitz, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Rotenberg beurkunden eine Gültverschreibung des Jakob Schuhmacher und seiner Ehefrau Margarethe über 20 Gulden gegenüber Hans Rutloff als Vormund der Frühmesspfründe.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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