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Der Offizial von Würzburg vidimiert eine Urkunde.
Siegelankündigung des Offizialsiegels. Inserierte Urkunde von 1345 Juli
22: Kraft [III.] von Hoh...
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1341-1350
1345 Oktober 26
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo trecentesimo quadragesimoquinto feria quarta ante diem beatorum Symonis et Jude apostolorum
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Offizial von Würzburg vidimiert eine Urkunde. Siegelankündigung des Offizialsiegels. Inserierte Urkunde von 1345 Juli 22: Kraft [III.] von Hohenlohe und seine Frau Anna verkaufen wegen ihrer Schulden bei Juden und Christen Otto [II. von Wolfskeel], Bischof von Würzburg, und seinem Stift die Burg und Stadt Röttingen, die Dörfer Riedenheim, Schönstein, Isingen, Sonderhofen, Oberhausen (Obernhoven), Bolzhausen, Aufstetten, Sächsenheim sowie die Kirchstellen von St. Peter und St. Blasius in Röttingen. Das alles wird mit sämtlichen Leuten, Rechten, Steuern, Zöllen, Gerichten und Zubehör verkauft. Weiterhin werden verkauft: das Halsgericht zu der Hart [in der Herrschaft Röttingen]; die Gerichtsgewalt in der Burg und Stadt Röttingen; die Gerichts- und Vogteirechte in den genannten Dörfern; die Burg und das Dorf Ingolstadt mit allen Rechten; das Halsgericht in Albrechtshausen; die Gerichts- und Freiungsgewalt in Ingolstadt, Aldersheim und Sulzdorf mit allem Zubehör; der Weinzins und alle Rechte in Wintershausen mit allem Zubehör; die Freiungsgewalt in Zweinhofen mit allen Rechten; die Burg Reichenberg mit allen Rechten und den Dörfern Hachenhausen und Gerolshausen; der Weinzins in Heitingsfeld, Ingolstadt und Reichenberg mit Zubehör. Ausgenommen vom Verkauf sind die Seen von Herichsheim und Aldersheim, der (Frawynen-)Hof in Sächsenheim und der Hof in Moos (Mose) [Gem. Geroldshausen, Lkr. Würzburg]. Für die aufgezählten Güter und Rechte hat Bischof Otto 17000 Pfund Heller guter Währung gezahlt. Alle Lehnsverhältnisse in Röttingen, Ingolstadt und Reichenberg bleiben mit Otto als neuem Lehnsherrn bestehen, bis auf die Dörfer, die zu Röttingen gehört haben, aber nicht erwähnt und verkauft wurden. Alle Güter und Rechte können weiterverkauft werden, bis auf den Hof in Sächsenheim. Kraft und Anna verzichten für sich und ihre Erben auf alle genannten Besitzungen und Rechte zugunsten des Bischofs Otto ebenso wie auf Rechtsmittel. Anna versichert, dass sie auf die genannten Güter keinerlei Ansprüche hat, die mit ihrer Morgengabe in Verbindung stehen. Siegelankündigung von Kraft [III.] von Hohenlohe und seiner Frau Anna. (Diser brief ist gegeben do man zalte nach Crists gebuort dritzehenhundert iar und darnach in dem fuenifundevieregisten iare an dem nehesten Frytage vor sante Jacobs tage). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers).
Vermerke (Urkunde): Siegler: Offizial von Würzburg
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Inserierte Urkunde: UB Hohenlohe II, Nr. 691 [mit Hinweis auf das Transsumpt von 1345 Oktober 26] im Staatsarchiv Marburg].
Das Halsgericht zu der Hart lag in der Herrschaft Röttingen [Landstadt im Lkr. Würzburg], vgl. UB Hohenlohe II, S. 747.