Kraft (Crafft), Graf von Hohenlohe (Hohennloe) und zu Ziegenhain (Ziegennhain), beurkundet, dass er die Einlösung der Reichssteuern der Städte Heilbronn (Heylprunn) und Wimpfen (Wympffen) samt den Pfandbriefen, die Kaiser Friedrich (IV.) den genannten Städten gestattet hat, als kaiserlicher Kommissar zwischen den beiden Städten und Ritter Weiprecht (Wyprecht) von Helmstatt (Helmstat), dem bisherigen Inhaber der Steuern, geregelt hat.