Gerhard der erste Graf von dem vereinigten Berge und Ravensberg schließt mit den Bürgern von Duisburg einen Vertrag für die Sicherung des gegenseitigen Handels und Verkehrs zwischen Duisburg und seinem Land (gleich dem von Wilhelm I. vom Jahr 1302 (Nr. 21) und von Adolph VIII. vom Jahr 1312 (Nr. 23). Ferner verspricht er ihr Interesse zu vertreten, so oft sie es wünschen, gleich dem seiner eigenen Untertanen. Dafür sollen sie ihm jährlich auf Mariae Geburt zahlen 50 Mark Cölnisch oder 25 Königs-Goldstücke nach ihrer Wahl.

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Stadtarchiv Duisburg
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