Dompropst Christoph, Domdekan Christoph und das Domkapitel Salzburg verleihen Wilhalm Pirger, Bürger zu Salzburg, und seinen Erben den Amtshof zu Petting (1) in Reichstorffer (2) Pfarrei und Halmberger (3) Gericht zu Erbrecht, in der Form, wie ihn zuvor Cristan Weibhawser inne hatte. Er soll die üblichen, im Urbarbuch verzeichneten Dienste leisten, selbst oder durch einen Vertreter auf dem jährlichen Stifttag anwesend sein, dort die Erung leisten und den Amtshof in gutem Zustand halten. Sofern er seine Abgaben nicht zahlt, besteht ein Pfändungsrecht auf dem Hof in Höhe der Forderungen. Sollte er den Hof nicht selbst bebauen, kann er ihn mit einem geeigneten Baumann besetzen und Überzins davon nehmen. Jeder neue Besitzer soll eine Anlait geben und ins Urbarbuch eingetragen werden. Empfänger: Pirger, Wilhelm, Bürger Salzburg. Siegler: S: Salzburg, Domkapitel

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv