Der Erzbischof von Trier sendet infolge des Bescheides von Höchst, den Rechtsstreit mit Gottfried von Eppstein betreffend, einige Urkunden, aus denen hervorgeht, dass die Festungen und Dörfer ('vestenungen und durffere') Hasselbach und Eisenbach zu dem Stift Trier gehört haben und erst zur Zeit Ulrichs von Manderscheid ('des von Manderscheit ziiten') und in dessen Streit mit dem Stift Trier an Gottfried von Eppstein gelangt sind, dass aber laut anderer abschriftlich beiliegender Register und Bullen der von Manderscheid nie ein Recht an dem Stift Trier gehabt habe, vielmehr dem Papst und dem Konzil zu Basel ungehorsam gewesen sei.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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