Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt die Dörfer und Leute in den Herrschaften zu Türkstein (Durckelstein) und Val-et-Châtillon (Schetzlon), namentlich die Dörfer "Sigeringen" (?), Hattingen (Huttingen), Ibingen (Ibringen) und Hermelingen (Hermettingen) mit allen ihren Einwohnern. Er versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen wollen. Der Schirm soll "irer gemeynen herschafft" an Rechten und Herrlichkeit unschädlich sein und 12 Jahre lang währen. Für den Schirm sollen die Leute jährlich zu Martini [11.11.] 17 Gulden Schirmgeld an den pfalzgräflichen Zinsmeister zu Hagenau reichen.