Konrad Burger, Bäckergeselle aus Göppingen, zu Stuttgart gef., weil er dem Konrad Weinman, B. und Schuhmacher zu Stuttgart, bei dem er übernachtet hatte, aus einem Beutel Geld gestohlen und dies abgestritten hatte, jedoch mit Rücksicht auf seine Jugend und auf seine Bitte des strengen Rechts enthoben und wieder freigel., gelobt, dem K. Weinman den im Beutel befindlichen Geldbetrag wiederzuerstatten, seine Gefängniskosten zu bezahlen und künftig dergleichen Handlungen zu unterlassen, und schwort U.